TAG Immobilien AG: Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen erfolgreich

DGAP-News: TAG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
21.08.2020 / 07:59
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TAG Immobilien AG: Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen erfolgreich

Hamburg, 21. August 2020 - Die TAG Immobilien AG (die "Gesellschaft") hat erfolgreich ihre ausstehenden vorrangigen, unbesicherten EUR 262 Mio. 0,625 % Wandelschuldverschreibungen mit Laufzeit bis 2022 (ISIN DE000A2GS3Y9) (die "Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen") in Verbindung mit der am 20. August 2020 angekündigten Verkaufsaufforderung (die "Verkaufsaufforderung") teilweise zurückgekauft. Nach Abschluss des sog. Reverse Bookbuilding-Verfahrens hat die Gesellschaft erklärt, Ausstehende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 131 Mio. (dies entspricht 50 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags) zu erwerben.

Der Kaufpreis je Ausstehender Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 beträgt EUR 136.700, angepasst auf Basis des Durchschnitts der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft auf XETRA am 20. und am 21. August 2020. Darüber hinaus wird die Gesellschaft für den Zeitraum ab dem letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Liefertag des Rückerwerbs (ausschließlich) aufgelaufene Zinsen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zahlen. Diese belaufen sich auf EUR 305,71 je Ausstehender Wandelschuldverschreibung.

Nach Abschluss des Rückerwerbs werden noch Ausstehende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 131 Mio. ausstehend sein.

Goldman Sachs International, Jefferies und Société Générale agierten als Joint Dealer Managers im Rahmen dieser Transaktion. VICTORIAPARTNERS hat die Gesellschaft als Financial Advisor bei dieser Transaktion beraten.

Kontakt:

TAG Immobilien AG
Dominique Mann
Head of Investor & Public Relations
Tel. +49 (0) 40 380 32 305, Fax +49 (0) 40 380 32 390
irtag-agcom

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Diese Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, wenn in einer solchen Rechtsordnung die Verpflichtung bestünde, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren.

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