Entsprechenserklärungen

Abgabe der Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 27. Juni 2022 („DCGK 2022“) gem. § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG gaben zuletzt im November 2023 gemäß § 161 AktG die Erklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung („DCGK 2022“) ab. Die beiden Gremien erklären Folgendes:

Den Empfehlungen des DCGK 2022 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2023 gefolgt und soll zukünftig gefolgt werden.

Abgabe der Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex des Instituts für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft aus September 2023 („CGK-i 2023“)  

Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG gaben zuletzt im November 2023 die Erklärung zu den Empfehlungen des CGK-i 2023 ab. Die beiden Gremien erklären Folgendes:

Den Empfehlungen des CGK-i 2023 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2023 gefolgt und soll zukünftig mit folgender Ausnahme gefolgt werden.

Die Empfehlung D.12-i des CGK-i 2023 sieht eine externe Beurteilung der Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats vor. Der Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG führt regelmäßig die Beurteilung seiner Arbeit mittels Befragung seiner Mitglieder durch. Die ca. 30 Fragen decken das gesamte Spektrum der Verantwortungsbereiche des Aufsichtsrats einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern ab. Sie sind an der best practice orientiert. Die Antworten sind stets sehr ausführlich. Die Auswertung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen ruhen auf einem breiten Fundament. Der Aufsichtsrat sieht daher keine konkreten Vorteile in der Mandatierung einer externen Beratungsgesellschaft.


Hamburg, im November 2024
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG