Die TAG Immobilien AG (nachstehend „TAG“ und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch „Konzern“ oder „TAG Gruppe“), gibt gemäß §§ 289f, 315d HGB unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 27. Juni 2022 („DCGK“) die nachfolgende Erklärung ab. Sie schließt die Entsprechenserklärungen (§ 161 AktG), Informationen zu Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat, Angaben zu über gesetzliche Anforderungen hinaus gehende Unternehmensführungspraktiken, die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, ihrer Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, Angaben über die Besetzung von Führungspositionen mit Frauen sowie eine Beschreibung des Diversitätskonzepts ein.
Die Erklärung aus Februar 2023 wurde im Mai 2023 aktualisiert. Im November 2023 erfolgte eine weitere Aktualisierung und die vollständige Abgabe.
Aktualisierung der Entsprechenserklärung vom Mai 2023 und Abgabe der Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung 27. Juni 2022 („DCGK 2022“) gem. § 161 AktG.
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG aktualisierten zuletzt im Mai 2023 die im Februar 2023 gemäß § 161 AktG abgegebene Erklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 27. Juni 2022 („DCGK 2022“). Die beiden Gremien erklären Folgendes:
1. Aktualisierung der Entsprechenserklärung in ihrer Fassung vom Mai 2023
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 10. November 2023 Herrn Borkers zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Das Gremium wählte zudem Herrn Schultz zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Erklärung der Abweichung von der Empfehlung D.3 des DCGK 2022 im Mai 2023, nach der der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht zugleich den Vorsitz im Prüfungsausschuss inne haben soll, ist nicht mehr aktuell. Der Empfehlung D.3 des DCGK 2022 wird nunmehr gefolgt.
2. Abgabe der Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des DCGK 2022
Den Empfehlungen des DCGK 2022 wurde mit Ausnahme der in den Erklärungen aus Februar und Mai 2023 mitgeteilten Abweichungen gefolgt und soll zukünftig gefolgt werden.
Hamburg, im November 2023
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG
Aktualisierung der Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG („Gesellschaft“) erklärten zuletzt im Februar 2023 gemäß § 161 AktG, inwieweit die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowohl in seiner Fassung vom 20. März 2020 als auch in der vom 27. Juni 2022 („DCGK 2022“) bisher entsprochen hat und derzeit entspricht. Die Entsprechenserklärung wird wie folgt aktualisiert:
Herr Rolf Elgeti ist mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2023 aus dem Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG ausgeschieden. Die Erklärung der Abweichung von der Empfehlung C.5, nach der ein Mitglied des Aufsichtsrats, das auch dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate und keinen Aufsichtsratsvorsitz in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen soll, ist damit im Hinblick auf die Person von Herrn Elgeti nicht mehr aktuell. Der Empfehlung C.5 wird nunmehr gefolgt.
Der Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG besteht nach der Wahl durch die Hauptversammlung vom 16. Mai 2023 aus drei Mitgliedern und ist damit gem. § 107 Abs. 4 S. 2 AktG zugleich der Prüfungsausschuss. Herr Olaf Borkers ist in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 16. Mai 2023 in Personalunion zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses gewählt worden. Mit dem Ausscheiden von Herrn Elgeti aus dem Aufsichtsrat verbleibt mit Herrn Borkers ein Mitglied mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Besetzung mit einem weiteren Mitglied mit Kenntnissen auf einem Gebiet oder beiden Gebieten soll sobald als möglich erfolgen. Angesichts der genannten Kenntnisse von Herrn Borkers durch seine langjährige Tätigkeit als Finanzvorstand in börsennotierten Gesellschaften sieht der Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem Vorstand die Verbindung der beiden Ämter als notwendig an. Der Empfehlung D.3 des DCGK 2022, nach der der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht zugleich den Vorsitz im Prüfungsausschuss inne haben soll, wird aus diesem Grund nicht gefolgt. Sobald das Gremium mit einem weiteren Mitglied mit den genannten Finanzkenntnissen besetzt ist, soll der Empfehlung gefolgt werden.
Die Entsprechenserklärung aus Februar 2023 bleibt im Übrigen unverändert.
Hamburg, im Mai 2023
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat haben die im Dezember 2021 abgegebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 20. März 2020 zuletzt im Februar 2022 aktualisiert.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowohl in seiner Fassung vom 20. März 2020 als auch in der vom 27. Juni 2022 („DCGK 2022“) mit Ausnahme der Empfehlungen C.5 und F.2, soweit letztere die Zwischenmitteilungen für das erste und dritte Quartal 2022 sowie den Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2022 betrifft, entsprochen wurde und wird.
Gemäß Empfehlung C.5 soll ein Mitglied des Aufsichtsrats, das auch dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate und keinen Aufsichtsratsvorsitz in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Rolf Elgeti, ist Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Konsum REIT AG sowie der OboTech Acquisition SE. Er ist Mitglied in drei Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Gremien konzernexterner börsennotierter Unternehmen. Diese Tätigkeiten von Herrn Elgeti führten und führen nicht zu einer Beeinträchtigung der Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft; sie werden auch für die Zukunft nicht erwartet. Kompetenz, Fachwissen und langjährige Erfahrung, auch in anderen Aufsichtsräten, sind für die TAG Immobilien AG von essentieller Bedeutung. Herrn Elgeti zeichnen diese Eigenschaften aus. Die Gesellschaft profitiert von der Wahrnehmung des Amtes des Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch ihn.
Gemäß Empfehlung F.2 sollen die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Die Gesellschaft hat die Zwischenmitteilungen für das erste und dritte Quartal 2022 sowie den Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2022 aufgrund des in Folge der Integration der ROBYG S.A. erhöhten Zeitaufwands bei der erforderlichen Konsolidierung nicht innerhalb des empfohlenen Zeitraums veröffentlicht. Es ist beabsichtigt, ab dem Geschäftsjahr 2023 die Empfehlung F.2 des DCGK 2022 wieder zu befolgen.
Hamburg, im Februar 2023
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG
Der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers gem. § 162 AktG sind unter https://www.tag-ag.com/investor-relations/finanzberichte/geschaeftsberichte/ , das Vergütungssystem ist unter https://www.tag-ag.com/investor-relations/corporate-governance/verguetungssystem sowie der letzte Vergütungsbeschluss der Hauptversammlung gem. § 113 Abs. 3 AktG aus dem Jahr 2021 ist unter https://www.tag-ag.com/investor-relations/hauptversammlung abrufbar.
Die Finanzberichterstattung der TAG sowie weitere Informationen zur Corporate Governance sind auf der Homepage der TAG unter Investor Relations veröffentlicht (https://www.tag-ag.com/investor-relations).
Die Führung der TAG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft sowie des Konzerns wird durch die rechtlichen Vorgaben (u.a. das Aktiengesetz), die Regelungen der Frankfurter Wertpapierbörse, den Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) sowie die selbst auferlegten Grundsätze und Richtlinien bestimmt.
Die in dem vorstehend genannten Regelwerk genannten Grundsätze sind von entscheidender Bedeutung für ein erfolgreiches Handeln und die nachhaltige Wertschöpfung der TAG Gruppe. Deren Einhaltung ist ein zentrales Anliegen des Vorstands sowie des Aufsichtsrats der TAG. Das eingerichtete und in stetiger Weiterentwicklung befindliche Compliance-Management-System („CMS“) dient der systematischen und dauerhaften Verhinderung von Rechts- und Regelverstößen als wesentlichem Bestandteil der Corporate Governance der TAG Gruppe.
Das CMS umfasst Vorgaben für die Unternehmensführung und sämtliche geschäftlichen Aktivitäten der Konzerngesellschaften. In Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Anforderungen gelten für alle Mitarbeiter*innen bindende Geschäftsgrundsätze, die zu einem redlichen und ethisch korrekten Verhalten sowie verantwortungsbewusstem Handeln gegenüber Kunden, Geschäftspartner*innen und Mitarbeiter*innen verpflichten. Unsere Mitarbeiter*innen werden regelmäßig in allen relevanten Bereichen unserer Corporate Governance geschult.
Den Beziehungen zu Geschäftspartner*innen liegt der Geschäftspartner*innen-Kodex zugrunde. Er verpflichtet sie zur Einhaltung der Compliance-Grundsätze. Der Geschäftspartnerkodex ist auf der Internetseite der TAG Immobilien AG unter https://www.tag-ag.com/ueber-die-tag/compliance/geschaeftspartnerkodex veröffentlicht. Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeiter*innen und Außenstehenden – auch anonym – Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Gesetz oder das interne Regelwerk an die Compliance-Abteilung der TAG oder eine externe Meldestelle zu geben (https://www.tag-ag.com/ueber-die-tag/compliance/hinweisgebersystem).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie die zu ihnen in enger Beziehung stehenden Personen sind verpflichtet, Geschäfte in Aktien oder Wertpapieren der TAG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente unverzüglich der Gesellschaft anzuzeigen. Die Veröffentlichung erfolgt auf deren Internetseite unter Manager Transactions | TAG Immobilien AG (tag-ag.com). Der Gesamtbesitz der durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder gehaltenen Aktien der TAG Immobilien AG betrug zum 31. Dezember 2023, wie bereits zum Ende des Vorjahres, weniger als 1% der ausgegebenen Aktien.
Die TAG ist Mitglied des Instituts für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.V. („ICG“). Der für die Mitglieder des ICG verbindliche Corporate Governance Kodex der deutschen Immobilienwirtschaft (Stand September 2023) basiert auf dem DCGK. Er ergänzt letzteren um für die Immobilienbranche wesentliche Aspekte (z.B. bzgl. Transparenz, Fachkenntnisse in Vorstand und Aufsichtsrat).
Die TAG sieht sich einer nachhaltigen Wertschöpfung verpflichtet. Aus diesem Grunde werden in den Entscheidungsprozessen ökonomische, ökologische und soziale Aspekte sowie die Aspekte guter Unternehmensführung ausgewogen berücksichtigt. Neben der langfristigen Wertsteigerung für die Aktionäre (Shareholder Value) schafft die TAG gleichzeitig Werte für die sonstigen Beteiligten (Stakeholder).
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist in unserem jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht umfassend und transparent dokumentiert. Er ist auf der Webseite der Gesellschaft unter www.tag-ag.com/nachhaltigkeit/berichte-und-praesentationen/ verfügbar.
1. Aufgaben
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Entsprechend der aktienrechtlichen Vorgaben, tragen die einzelnen Mitglieder des Vorstandes gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Unternehmensführung und Strategie. Die Strategie wird in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat festgelegt. Grundsätze und Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand dokumentiert. Aus der Geschäftsordnung und der Geschäftsverteilung ergeben sich die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten. Rechtsgeschäfte und Entscheidungen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sind in der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegt.
Zu den Aufgaben des Vorstands gehört es, den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, über bedeutende Geschäftsvorfälle sowie über die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements zu informieren. Diese Unterrichtung findet zum einen mindestens vier Mal jährlich in Aufsichtsratssitzungen und auf Grundlage schriftlicher Vorlagen statt. Zum anderen erhält jedes Aufsichtsratsmitglied jeweils monatlich einen Bericht über die aktuelle Geschäftsentwicklung.
Bei besonderen Anlässen wird darüber hinaus mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungs- bzw. Personalausschuss direkt kommuniziert.
2. Zusammensetzung und Nachfolgeplanung
Der Vorstand besteht aus den Mitgliedern Claudia Hoyer (Chief Operating Officer, COO) und Martin Thiel (Chief Financial Officer, CFO). Das Vorstandsmandat von sowie der Dienstvertrag mit Herrn Thiel wurden mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 23. August 2023 um fünf Jahre verlängert. Der Aufsichtsrat hat beide Vorstandsmitglieder mit Beschluss vom 15. September 2023 unter Beibehaltung der jeweiligen Ressortzuständigkeit zu gleichberechtigten Vorsitzenden des Vorstands (Co-Chief Executive Officers, Co-CEOs) ernannt.
Die Zusammensetzung des Vorstands orientiert sich am Unternehmensinteresse und soll eine effektive und nachhaltige Leitung der TAG Gruppe sicherstellen. Im Falle einer Erstbestellung erfolgt diese längstens für drei Jahre. Die Altersbegrenzung für den Vorstand liegt bei 67 Jahren.
Aufsichtsrat und Vorstand stellen eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand sicher. Diese wird insbesondere durch den Personalausschuss des Aufsichtsrats vorbereitet. Dabei werden die Anforderungen des Aktiengesetzes, des DCGK sowie Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand, weitere Anforderungen an die Persönlichkeit und Kriterien der Diversität, die Sachkenntnis und Erfahrung berücksichtigt. Entsprechend erarbeitet der Personalausschuss ein Anforderungsprofil für die jeweils zu besetzende Position, um mit etwaigen Kandidaten*innen in strukturierte Gespräche eintreten zu können. Anschließend unterbreitet der Personalausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zum weiteren Auswahlverfahren oder bereits zur Beschlussfassung. Bei Bedarf können sich der Personalausschuss und der Aufsichtsrat bei der Erarbeitung der Anforderungsprofile und Auswahl der Kandidaten*innen durch externe Berater*innen unterstützen lassen.
1. Aufgaben und Ausschüsse
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Er beschließt auf Grund eines Vorschlags des Personalausschusses das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und stellt die jährliche Gesamtvergütung einschließlich der am Erfolg des Unternehmens orientierten variablen Vergütungsbestandteile und die auf das einzelne Vorstandsmitglied entfallende Vergütung fest. Der Aufsichtsrat arbeitet auf Basis der geltenden Rechtsordnung sowie seiner Geschäftsordnung. In dieser sind die Grundsätze der Zusammenarbeit seiner Mitglieder geregelt. Die aktuelle Fassung ist auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.tag-ag.com/ueber-die-tag/aufsichtsrat/geschaeftsordnung/ abrufbar.
Der Aufsichtsrat wird zeitnah, regelmäßig und umfassend über die laufende Geschäftstätigkeit unterrichtet. Hierzu gehören insbesondere Themen zur Strategie, Planung, Risikolage sowie Compliance. Die Abstimmung zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand erfolgt zudem unabhängig von Sitzungen laufend u.a. zu den vorstehend genannten Themen.
Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus einen Prüfungs- und einen Personalausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss begleitet die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und dessen Prüfung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er befasst sich zudem insbesondere mit dem Risikomanagementsystem, dem internen Kontrollsystem und dem Compliance-Management-System. Der Personalausschuss fungiert zugleich als Nominierungsausschuss. Er bereitet die Entscheidungen zur Besetzung des Vorstands ebenso vor wie die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
2. Zusammensetzung
Der Aufsichtsrat ist nach der Satzung mit sechs Mitgliedern besetzt. Auf die TAG ist das Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat anzuwenden. Die Vertreter*innen der Anteilseigner*innen stellen daher vier Mitglieder während die Arbeitnehmer*innen von zwei Mitgliedern vertreten werden. Die personellen Veränderungen im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 und die geplante Erhöhung der Frauenquote in 2024 sind im Bericht des Aufsichtsrats dargestellt.
Die Besetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse stellt sich wie folgt dar:
Aufsichtsratsmitglieder und Besetzung der Ausschüsse bis zur Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2023:
Aufsichtsrat | Prüfungsausschuss | Personalausschuss | |
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Rolf Elgeti | Vorsitz | Mitglied | Vorsitz |
Lothar Lanz | Stellv. Vorsitz | Vorsitz | Mitglied |
Prof. Dr. Kristin Wellner | Mitglied | Mitglied | - |
Dr. Philipp K. Wagner | Mitglied | - | Mitglied |
Harald Kintzel | Mitglied | - | - |
Fatma Demirbaga-Zobel | Mitglied | - | - |
Aufsichtsratsmitglieder und Besetzung der Ausschüsse ab Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2023:
Aufsichtsrat | Prüfungsausschuss | Personalausschuss | |
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Olaf Borkers¹ | Vorsitz | Vorsitz⁴ / Stellv. Vorsitz⁵ | Mitglied |
Eckhard Schultz² | Stellv. Vorsitz⁵ | Vorsitz⁵ | Stellv. Vorsitz⁵ |
Prof. Dr. Kristin Wellner | Mitglied | Stellv. Vorsitz⁴ | Stellv. Vorsitz⁴ |
Dr. Philipp K. Wagner | Mitglied | Mitglied⁴ | Vorsitz |
Beate Schulz³ | Mitglied | - | - |
Björn Eifler³ | Mitglied | - | - |
¹ Wahl durch die Hauptversammlung; ² gerichtliche Bestellung (Oktober 2023); ³ Wahl durch die Mitarbeitenden (September 2023); ⁴/⁵ bis/ab 10. November 2023
Die Lebensläufe der Mitglieder sind auf der Internetseite der TAG unter: www.tag-ag.com/ueber-die-tag/aufsichtsrat/ dargestellt.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 des DCGK anzusehen.
3. Kompetenzprofil, Diversität, Nachfolgeplanung
Der Aufsichtsrat hat für das Gesamtgremium das nachfolgende Kompetenzprofil und konkrete Ziele festgelegt. Dabei werden die Sachkenntnis in der Immobilienwirtschaft, in den Kapitalmärkten, in der Unternehmensfinanzierung, in der Rechnungslegung, der Abschlussprüfung, der Nachhaltigkeit sowie die Grundsätze der Diversität berücksichtigt. Das Kompetenzprofil ist zudem Grundlage der Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat. Aufsichtsratsmitglieder sollen nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf Vollendung ihres 75. Lebensjahres folgt.
Angesichts der personellen Veränderungen im Aufsichtsrat nach der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2023 ist für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahres bis zur Hauptversammlung und ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Geschäftsjahres jeweils eine Qualifikationsmatrix dargestellt:
Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats ab dem 01. Januar 2023 bis zur Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2023:
Qualifikationsmatrix |
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Immobilienwirtschaft |
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Kapitalmärkte / Unternehmensfinanzierung |
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Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeits- berichterstattung) |
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Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeits- berichterstattung) |
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Nachhaltigkeit |
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Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats ab Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2023:
Qualifikationsmatrix |
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Immobilienwirtschaft |
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Kapitalmärkte / Unternehmensfinanzierung |
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Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeits- berichterstattung) |
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Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeits- berichterstattung) |
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Nachhaltigkeit |
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Frau Prof. Wellner verfügt aufgrund ihrer derzeitigen Tätigkeit als Lehrstuhlinhaberin für Planungs- und Bauökonomie/Immobilienwirtschaft an der Technischen Universität Berlin und ihres beruflichen Werdegangs in besonderem Maße über die Kompetenzen zur Beantwortung der für die TAG Gruppe relevanten Nachhaltigkeitsfragen.
4. Selbstbeurteilung
Der Aufsichtsrat nimmt regelmäßig gemäß der Empfehlung D.12 des DCGK eine Selbstbeurteilung der Wirksamkeit und Effizienz der Arbeit im Aufsichtsrat vor. Anlassbezogen kann diese auch von Fall zu Fall erfolgen. Die Selbstbeurteilung erfolgt entweder durch Befragung der einzelnen Mitglieder durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats im Vorfeld einer Sitzung oder durch Übermittlung von sogenannten Selbstevaluierungsbögen zur Bewertung der Arbeit, die die Mitglieder des Gremiums dann vor den Sitzungen ausfüllen. Dabei nehmen die Aufsichtsratsmitglieder insbesondere zu den Punkten Organisation des Aufsichtsrats, Informationsversorgung des Aufsichtsrats, Zusammenwirken, Auswahl und Besetzung des Aufsichtsrats sowie Unterrichtung von Anteilseignern und Dritten Stellung. Die Ergebnisse der Befragung werden dann in einer nachfolgenden Sitzung analysiert und ausgewertet. Externe Berater sind hierzu bislang nicht einbezogen worden. Der Aufsichtsrat hat angesichts der zahlreichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in 2023 erfolgenden personellen Veränderungen im Aufsichtsrat auf eine Selbstbeurteilung verzichtet (vgl. insoweit den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023). Die Methode und Intervalle der Selbstbeurteilung sollen durch den neu zusammengesetzten Aufsichtsrat festgelegt werden.
In der gesamten TAG Gruppe wurde stets auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Geschlechter geachtet. Der Aufsichtsrat hat den bis zum 31. Januar 2028 zu erfüllenden Frauenanteil sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat auf jeweils mindestens 30% festgelegt. Die Frauenquote liegt derzeit im Vorstand bei 50% und im Aufsichtsrat bei 33%. Den Anteil an Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands hat dieser auf mindestens 30% festgelegt. Der jeweilige Wert ist bis zum 31. Januar 2028 zu erreichen. Der Frauenanteil liegt per 31. Dezember 2023 für die erste Führungsebene bei 66,7% und in der zweiten bei 85,1%.
Ein gesondertes förmliches Diversitätskonzept im Sinne des § 289f Abs. 2 Ziff. 6 HGB für die Organe der Gesellschaft hat die TAG nicht aufgestellt. Die Gesellschaft hält die internen Festlegungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, im Vorstand sowie im Aufsichtsrat anhand der Diversitätskriterien (u.a. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund) für ausreichend.
Hamburg, im März 2024
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat hat am 11. März 2024 einstimmig beschlossen, die Amtszeit seiner Mitglieder auf 12 Jahre ab Wahl durch die Hauptversammlung zu begrenzen.
Hamburg, im Mai 2024
Der Vorstand