Vergütungssystem für den Aufsichtsrat
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Barvergütung von TEUR 40. Die Gesellschaft schließt für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) ab und übernimmt die Prämie. Der Stellvertreter des Vorsitzenden erhält das 1,5-Fache dieser Grundvergütung (TEUR 60), der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste Vergütung von TEUR 175.
Weitere Details zum gültigen System zur Vergütung des Aufsichtsrats finden Sie im Folgenden:
Vergütungssystem für den Aufsichtsrat
Vergütungssystem für den Vorstand
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder soll die nachhaltige Entwicklung der Konzernstrategie der TAG Immobilien AG („TAG“) unterstützen und zum weiteren Erfolg der TAG beitragen. Aus diesem Grund erhalten die Vorstandsmitglieder bereits seit Jahren neben einer festen Vergütung variable Vergütungsanteile, die aus einem „Short Term Incentive Plan“ („STIP“), der sich an der Entwicklung finanzieller Kennzahlen und der Erreichung nicht-finanzieller und individueller Ziele orientiert, und einem „Long Term Incentive Plan“ („LTIP“), der sich am „Total Shareholder Return“ („TSR“) und der Erreichung nicht-finanzieller Ziele bemisst, bestehen.
Weitere Details zum gültigen System zur Vergütung des Vorstands finden Sie im Folgenden: