TAG Immobilien AG emittiert Wandelanleihe und lädt gleichzeitig die Inhaber der ausstehenden, unbesicherten EUR 310. Mio. Anleihe (ISIN: XS0954227210) dazu ein, ihre Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum Kauf gegen Barzahlung anzubieten.
TAG Immobilien AG / Schlagwort(e): Anleihe Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) NICHT BESTIMMT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIES VOLLUMFÄNGLICH ODER TEILWEISE GESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG GEGEN DIE MASSGEBLICHEN GESETZE ODER SONSTIGE RECHTSAKTE VERSTOSSEN KÖNNTE. TAG Immobilien AG emittiert Wandelanleihe und lädt gleichzeitig die Inhaber der ausstehenden, unbesicherten EUR 310. Mio. Anleihe (Verzinsung: 5,125%, Laufzeit bis 2018, ISIN: XS0954227210) dazu ein, ihre Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum Kauf gegen Barzahlung anzubieten. Wandelanleihe Die Wandelanleihe soll zu 100% ihres Gesamtnennbetrags emittiert und zurückgezahlt werden. Die anfängliche Wandlungsprämie liegt zwischen 30% und 35% über dem Referenzkurs, der als VWAP (volumengewichteter Durchschnittskurs) der Stammaktien im XETRA-Handel am Tag der Preisfestsetzung im Zeitraum zwischen Launch und Preisfestsetzung definiert ist. Der Kupon liegt zwischen 0,125% und 0,625% p.a. und wird halbjährig nachträglich gezahlt. Die endgültigen Bedingungen der Wandelanleihe werden voraussichtlich im weiteren Verlauf des Tages im Wege einer Pressemitteilung bekannt gegeben und die Begebung wird voraussichtlich am oder um den 1. September 2017 stattfinden. Im Anschluss an die Begebung beabsichtigt die TAG, die Einbeziehung der Wandelanleihe in den Handel im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelanleihe zum Nominalbetrag (zzgl. aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen) in Übereinstimmung mit den Anleihebedingungen jederzeit zu kündigen falls (i) am oder nach dem 1. September 2020 der Aktienkurs der Stammaktien über eine bestimmte Periode hinweg mindestens 130% des dann gültigen Wandlungspreises beträgt oder (ii) falls 20% oder weniger des Nominalbetrags der Wandelanleihe ausstehend ist. Die Wandelanleihe wird in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten unter Berufung auf "Regulation S" des United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung ("Securities Act") angeboten sowie außerhalb von Australien, Kanada, Japan oder außerhalb sonstiger Länder, in denen das Angebot oder der Verkauf rechtswidrig sein könnte. Der Nettoerlös aus der Begebung der Wandelanleihe soll für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden, einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Einladung, die Schuldverschreibungen der 2018 Anleihe zum Kauf anzubieten Darüber hinaus hat der Vorstand der TAG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Gläubiger der 2018 Anleihe dazu einzuladen, der Gesellschaft ihre Schuldverschreibungen zum Kauf gegen Barzahlung zu einem Preis von 104,6% des Nennwertes (entspricht EUR 1.046,00 je Schuldverschreibung), ohne Berücksichtigung aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen, anzubieten. Des Weiteren wird die TAG für die zurück gekauften Schuldverschreibungen der 2018 Anleihe die aufgelaufenen und noch nicht gezahlten Zinsen bis zum (jedoch nicht einschließlich des) Abwicklungstag zahlen. Durch die Einladung haben die Gläubiger der 2018 Anleihe die Möglichkeit, ihre Schuldverschreibungen bereits vor deren regulärer Fälligkeit zu einem Festpreis ohne Marktpreisrisiken zu verkaufen, während die Gesellschaft ihre Bilanz und Finanzierungsstruktur gleichzeitig weiter optimieren kann. Die Einladung beginnt am 23. August 2017 und endet am 12. September 2017 um 17 Uhr CET, es sei denn, dieser Zeitraum wird geändert, verlängert, wiedereröffnet oder durch die TAG frühzeitig beendet ("Angebotsperiode"). Die Abwicklung wird unmittelbar nach Ablauf der Angebotsperiode stattfinden und zwar hinsichtlich solcher Schuldverschreibungen der 2018 Anleihe, die (i) innerhalb der Angebotsperiode wirksam zum Kauf angeboten wurden (und deren Angebot nicht wirksam widerrufen wurde) und (ii) von der TAG zum Kauf akzeptiert wurden - im Einklang mit den Bedingungen, Konditionen und Einschränkungen der Einladung, wie sie im Tender Offer Memorandum vom 23. August 2017 beschrieben sind ("Tender Offer Memorandum"). Der "Abwicklungstag" wird voraussichtlich am oder um den 14. September 2017 sein. Die TAG behält sich das Recht vor, keine Angebote für Schuldverschreibungen der 2018 Anleihe anzunehmen, oder die Einladung zu verlängern oder zu beenden. Die Einladung richtet sich nicht an Personen, die in den Vereinigten Staaten leben oder Bürger der Vereinigten Staaten sind, oder sonst in irgendeiner Weise (wie definiert im Rahmen des Securities Act) als U.S.-Personen anzusehen sind, oder Personen, die auf Rechnung oder zum Nutzen solcher Personen handeln, oder sich in irgendeiner anderen Rechtsordnung befinden, in der die Einladung oder jegliche Teilnahme daran gegen gültiges Gesetz verstößt. Die Gläubiger der 2018 Anleihe, die sich dazu entschließen, ihre Schuldverschreibungen zum Kauf gegen Barzahlung anzubieten, sind nicht dazu verpflichtet, die neue Wandelanleihe zu zeichnen, noch werden sie - unter keinen Umständen - als Gegenleistung für ihre Schuldverschreibungen der 2018 Anleihe irgendwelche Wandelschuldverschreibungen der TAG erhalten. Kontakt: TAG Immobilien AG WICHTIGE HINWEISE Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen. Diese Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der TAG Immobilien AG dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in einer solchen Rechtsordnung dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Die Wertpapiere der TAG Immobilien AG wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") oder dem Recht eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernissen des Securities Act oder der Wertpapiergesetze eines Bundesstaates besteht. Es wird kein Angebot der Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc. solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der 2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt). Die Kaufangebote werden weder unmittelbar noch mittelbar innerhalb der Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten oder unter Verwendung der Post oder irgendwelcher Mittel oder Instrumente des zwischenstaatlichen oder internationalen Handels der Vereinigten Staaten oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten abgegeben. Dies gilt unter anderem auch für Übermittlungen per Fax, E-Mail, Telex, Telefon und Internet. Daher werden Exemplare des Tender Offer Memorandums und andere Dokumente oder Materialien, die sich auf die Kaufangebote beziehen, weder unmittelbar noch mittelbar per Post oder in anderer Weise innerhalb der Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten gesendet, übertragen, verteilt oder weitergegeben (unter anderem von depotführenden Stellen, ermächtigten Personen oder Treuhändern) und eine solche Sendung, Übertragung, Verteilung oder Weitergabe ist untersagt. Jedes Verkaufsangebot für Schuldverschreibungen der 2018 Anleihe, das gemäß den Kaufangeboten unmittelbar oder mittelbar unter Verstoß gegen diese Beschränkungen abgegeben wird, ist ungültig, und jedes Verkaufsangebot für Schuldverschreibungen der 2018 Anleihe, das von einer Person, die sich in den Vereinigten Staaten befindet, oder einem Vertreter, Treuhänder oder sonstigen Intermediär, der auf weisungsgebundener Grundlage im Auftrag einer Person handelt, die ihm aus den Vereinigten Staaten heraus Weisungen erteilt, abgegeben wird, ist ungültig und wird nicht angenommen. 23.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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