Die TAG verfügt über ein Hinweisgebersystem mit verschiedenen Meldekanälen, das Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern und anderen Dritten die Möglichkeit gibt, Hinweise und Beschwerden über tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/ oder Compliance-Regeln an die TAG zu übermitteln.
Ebenso können Beschwerden wegen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken und wegen etwaiger Verletzungen der entsprechenden Sorgfaltspflichten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gemeldet werden. Der Vorstand der TAG Immobilien AG hat die Compliance Beauftragte zur Menschenrechtsbeauftragten ernannt.
Die Verfahrensordnung der TAG erläutert die Meldekanäle, den Ablauf des Verfahrens sowie die Zuständigkeiten und die Vertraulichkeit.
Für die Übermittlung entsprechender Hinweise und Beschwerden bestehen die folgenden Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:
Über das digitale Meldesystem: https://tag.integrityline.app
Per E-Mail an: compliancetag-agcom
per Brief an:
Persönlich/Vertraulich
TAG Unternehmensgruppe
Compliance Beauftragte
Steckelhörn 5
20457 Hamburg
per Telefon unter: +49 40 38032-184
Hinweisgebende Personen können ihre Meldung, soweit gewünscht, auch anonym abgeben. Mitarbeitende der TAG können sich zusätzlich über ein im Intranet abrufbares Kontaktformular zur Übermittlung anonymer Hinweise an die Compliance Beauftragte der TAG wenden.
Zudem steht hinweisgebenden Personen als zusätzlicher Meldekanal des TAG Hinweisgebersystems auch die Möglichkeit zur Verfügung, Kontakt zum Compliance Vertrauensanwalt der TAG, Herrn Dr. Alexander Raif, GreenGate Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufzunehmen:
per E-Mail an: compliance.tag-aggreengatelegal
per Brief an:
Persönlich/Vertraulich
GreenGate Partners
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herrn Rechtsanwalt
Dr. Alexander Raif
als TAG Compliance Vertrauensanwalt
Friedrichstraße 186
10117 Berlin
per Telefon unter: +49 30 509 32 35 10
Fragen oder Anregungen zu Mietverhältnissen, z.B. zu Nebenkostenabrechnungen, können über das Hinweisgebersystem leider nicht bearbeitet werden. Diese Angelegenheiten werden vom Mieterservice der TAG https://tag-wohnen.de/mieterservice bearbeitet.
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) besteht alternativ zu den oben genannten internen Meldestellen die gleichwertige Möglichkeit, sich an externe Meldestellen zu wenden. Hier https:/www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html finden Hinweisgebende Personen Informationen zu den Möglichkeiten einer externen Meldung. Weitere externe Meldestellen sind u.a. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html sowie das Bundeskartellamt https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_artikel.html. Es empfiehlt sich jedoch, dass sich Hinweisgebende Personen in erster Linie an die internen Meldestellen der TAG wenden, da so eine direkte, effiziente und vollumfängliche Bearbeitung der Meldungen erfolgen kann. Bei Fragen zu den Meldewegen und zum Verfahren können Hinweisgebende Personen selbstverständlich die Compliance Beauftragte unter den oben genannten Kontaktdaten ansprechen.