Als großes Wohnungsunternehmen versteht die TAG die Einhaltung der maßgeblichen Gesetze und internen Richtlinien der TAG sowie der Umweltstandards und die Achtung der Menschenrechte als wesentliches Grundprinzip ihres unternehmerischen und nachhaltigen Handelns. So erwartet die TAG auch von ihren Geschäftspartnern ein rechtskonformes und nachhaltiges Handeln in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich und in der Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern und Nachunternehmern.
Für die TAG ist hier Transparenz unerlässlich, um Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und interne Richtlinien der TAG sowie menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen möglichst frühzeitig zu erkennen. Diese Kenntnis ermöglicht, wirksame Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und Schäden zu verhindern oder zu minimieren.
Interne und externe Personen, insbesondere Mitarbeitende der TAG sowie Geschäftspartner und sonstige Stakeholder haben die Möglichkeit, auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und interne Richtlinien sowie auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen, die durch das Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind, hinzuweisen. Die TAG verfügt dafür über ein Hinweisgebersystem mit verschiedenen Meldekanälen für die Übermittlung entsprechender Hinweise und Beschwerden.
Diese Verfahrensordnung zum Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und für das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erläutert die Meldekanäle, den Ablauf des Verfahrens sowie die Zuständigkeiten und den Hinweisgeberschutz.
Für die Übermittlung von Hinweisen und Beschwerden können die folgenden Kanäle genutzt werden:
digitales Meldesystem: https://tag.integrityline.app
E-Mail: compliancetag-agcom
Brief:
Persönlich/Vertraulich
TAG Immobilien AG
Compliance Beauftragte
Steckelhörn 5
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 38032-184
Hinweisgebende Personen können ihre Meldung, soweit gewünscht, auch vollständig anonym abgeben. Mitarbeitende der TAG können sich zusätzlich über ein im Intranet abrufbares Kontaktformular zur Übermittlung anonymer Hinweise an die Compliance Beauftragte der TAG wenden.
Zudem steht hinweisgebenden Personen als zusätzlicher Meldekanal auch die Möglichkeit zur Verfügung, Kontakt zum Compliance Vertrauensanwalt der TAG, Herrn Dr. Alexander Raif, GreenGate Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufzunehmen:
E-Mail: compliance.tag-aggreengatelegal
Brief:
Persönlich/Vertraulich
GreenGate Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herrn Rechtsanwalt
Dr. Alexander Raif
als TAG Compliance Vertrauensanwalt
Friedrichstraße 186
10117 Berlin
Telefon: +49 30 509 32 35 10
Die Bearbeitung eingehender Meldungen erfolgt nach dem nachstehend definierten Prozess. Der Fachbereich Compliance ist für die Bearbeitung eingehender Hinweise und Beschwerden zuständig. Der Vorstand der TAG Immobilien AG hat die Compliance Beauftragte zur Menschenrechtsbeauftragten ernannt. Die mit den Meldungen befassten Mitarbeitenden wurden vom Vorstand verpflichtet und berechtigt, ihre Tätigkeit unabhängig, weisungsungebunden und unparteilich nach den Grundsätzen der Vertraulichkeit und Sorgfältigkeit auszuüben. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Eingangsbestätigung eine begründete Rückmeldung über den Stand bzw. den Abschluss des Verfahrens, sofern und soweit eine Kontaktmöglichkeit zur meldenden Person besteht. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung, aus welchem Grund das Verfahren beendet wurde. Im Rahmen des rechtlich Zulässigen werden Informationen zu geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen erteilt, sofern und soweit durch diese Mitteilung interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand der Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Der Schutz der hinweisgebenden Person ist für die TAG von großer Bedeutung. Hinweisgebende Personen, die in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten melden, müssen keine Benachteiligung oder Bestrafung infolge ihrer Meldung befürchten. Unter anderem dienen die folgenden Maßnahmen dem Schutz der hinweisgebenden Personen:
Die Hinweise und Beschwerden werden nur von einem kleinen Kreis geschulter Mitarbeitender der TAG bearbeitet. Die Identität der hinweisgebenden Person wird vertraulich behandelt und ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften geschützt.
Die TAG duldet keine Benachteiligungen, Einschüchterungen von hinweisgebenden Personen oder Repressalien gegen sie. Ein solches Verhalten stellt selbst einen potentiellen Compliance-Verstoß dar und wird entsprechend bearbeitet.
Vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen, die gemeldet werden und Hinweise, die in missbräuchlicher Absicht abgegeben wurden, fallen nicht unter den Hinweisgeberschutz.
Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens sowie dieser Verfahrensordnung wird jährlich und darüber hinaus anlassbezogen überprüft. Erforderlichenfalls werden das Beschwerdeverfahren und die Verfahrensordnung angepasst.