Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB der TAG Immobilien AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025

Die TAG Immobilien AG (nachstehend „TAG“ und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch „Konzern“ oder „TAG Gruppe“), erklärt gemäß §§ 289f, 315d HGB unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 27. Juni 2022 („DCGK“) Folgendes.

 

A. Erklärung gem. § 161 AktG (§ 289f Abs. 2 Ziff. 1 HGB)

Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG gaben zuletzt im November 2024 gemäß § 161 AktG die Erklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung („DCGK 2022“) ab. Die beiden Gremien erklären:

Den Empfehlungen des DCGK 2022 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2024 gefolgt und soll zukünftig gefolgt werden.

Hamburg, im November 2025
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG

 

B. Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats, Vermerk des Abschlussprüfers gem. § 162 AktG, Vergütungssystem, Vergütungsbeschluss (§ 289f Abs. 2 Ziff. 1a HGB)

Der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers gem. § 162 AktG sind unter Geschäftsberichte, das Vergütungssystem ist unter Vergütungssystem sowie der letzte Vergütungsbeschluss der Hauptversammlung gem. § 113 Abs. 3 AktG aus dem Jahr 2025 ist unter Abstimmungsergebnisse Hauptversammlung 2025 abrufbar.

Die Finanzberichterstattung der TAG sowie weitere Informationen zur Corporate Governance sind auf der Homepage der TAG unter Investor Relations veröffentlicht (Investor Relations).


C. Relevante Angaben zur Unternehmensführung (§ 289f Abs. 2 Ziff. 2 HGB)

Die Führung der TAG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft sowie des Konzerns wird durch die rechtlichen Vorgaben (u.a. das Aktiengesetz), die Regelungen der Frankfurter Wertpapierbörse, den Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) sowie die selbst auferlegten Grundsätze und Richtlinien bestimmt.

I. Compliance-Management-System

Eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung (Corporate Governance) und insbesondere ein rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln sind von entscheidender Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung der TAG Gruppe.

Das Compliance-Management-System (auch „CMS“) ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Governance der TAG Gruppe. Es dient der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und konzerninterner Regelwerke, der systematischen und dauerhaften Verhinderung von Rechts- und Regelverstößen sowie der Förderung einer werteorientierten Unternehmenskultur. Der Vorstand der TAG ist für die angemessene Ausgestaltung und Wirksamkeit des CMS verantwortlich, der Aufsichtsrat überwacht die Wirksamkeit des CMS.

Die TAG bekennt sich in ihrer Grundsatzerklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowie der umweltbezogenen Pflichten und erfüllt die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“). Sie setzt sich aktiv innerhalb der TAG Gruppe und in ihren Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartner*innen dafür ein, menschenrechtliche und umweltbezogene Verletzungen zu identifizieren sowie Verletzungen vorzubeugen, diese zu minimieren und zu beenden. Die Grundsatzerklärung ist auf der Internetseite der TAG veröffentlicht.

Die Leitlinien für das Handeln der Mitarbeiter*innen sind die Geschäftsgrundsätze, die zu einem redlichen und ethisch korrekten Verhalten sowie zu einem verantwortungsbewussten Handeln gegenüber Kunden, Geschäftspartner*innen und Mitarbeiter*innen und sonstigen Stakeholdern verpflichten. Die TAG erwartet ebenso von ihren Geschäftspartner*innen ein gesetzeskonformes und ethisch einwandfreies Verhalten. Die Verhaltensstandards sind im Geschäftspartnerkodex verankert, der auf der Internetseite der TAG veröffentlicht ist (Geschäftspartnerkodex).

Die Mitarbeiter*innen werden regelmäßig in wesentlichen Themen der Compliance geschult. Durch wiederkehrende, zielgruppen- und risikobasierte Compliance-Schulungen stellen wir sicher, dass die Mitarbeiter*innen über fundierte Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen und Compliance-relevanten Zusammenhängen verfügen.

Mitarbeiter*innen sowie externe Stakeholder der TAG Gruppe können über das digitale Hinweisgebersystem jederzeit und auf Wunsch anonym Hinweise auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze und interne Richtlinien sowie auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen melden. Die Verfahrensordnung erläutert die Meldekanäle, den Ablauf des Verfahrens, die Zuständigkeiten sowie die Vertraulichkeit und ist auf der Internetseite der TAG abrufbar.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie die zu ihnen in enger Beziehung stehenden Personen sind verpflichtet, Geschäfte in Aktien oder Wertpapieren der TAG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente unverzüglich der Gesellschaft anzuzeigen. Die Veröffentlichung erfolgt auf deren Internetseite unter Manager Transactions. Der Gesamtbesitz der durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder gehaltenen Aktien der TAG Immobilien AG betrug zum 31. Dezember 2025 weniger als 1% der ausgegebenen Aktien.

II. Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.V.

Die TAG ist Mitglied des Instituts für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.V. („ICG“). Der für die Mitglieder des ICG verbindliche Corporate Governance Kodex der deutschen Immobilienwirtschaft (Stand September 2023) basiert auf dem DCGK. Er ergänzt letzteren um für die Immobilienbranche wesentliche Aspekte (z.B. bzgl. Transparenz, Fachkenntnisse in Vorstand und Aufsichtsrat).

III. Nachhaltigkeit

Die TAG sieht sich einer nachhaltigen Wertschöpfung verpflichtet. Aus diesem Grunde werden in den Entscheidungsprozessen ökonomische, ökologische und soziale Aspekte sowie die Aspekte guter Unternehmensführung ausgewogen berücksichtigt. Neben der langfristigen Wertsteigerung für die Aktionäre (Shareholder Value) schafft die TAG gleichzeitig Werte für die sonstigen Beteiligten (Stakeholder).

Alle Aspekte rund um unsere Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie auf der Webseite der Gesellschaft unter Nachhaltigkeit.


D. Arbeitsweise des Vorstands und Aufsichtsrats, Zusammensetzung (§ 289f Abs. 2 Ziff. 3 HGB)

I. Vorstand

1. Aufgaben

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Gesamtverantwortung. Die Strategie wird in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat festgelegt. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, einschließlich der Rechtsgeschäfte/Entscheidungen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, ist in der Geschäftsordnung für den Vorstand dokumentiert (Geschäftsordnung des Vorstands). Aus der Geschäftsordnung und der Geschäftsverteilung ergeben sich die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten.

Aufgabe des Vorstands ist es u.a., den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, über bedeutende Geschäftsvorfälle sowie über die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements zu informieren. Dies geschieht mittels schriftlicher Vorlagen in den mindestens vier Mal jährlich stattfindenden Aufsichtsratssitzungen. Zum anderen erhält jedes Aufsichtsratsmitglied jeweils monatlich einen Bericht über die aktuelle Geschäftsentwicklung.

In besonderen Fällen unterrichtet der Vorstand direkt den Vorsitzenden des Aufsichtsrats bzw. die jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungs- bzw. Personalausschusses.

2. Zusammensetzung und Nachfolgeplanung

Der Vorstand besteht aus den Mitgliedern Claudia Hoyer (Chief Operating Officer und Co-CEO) und Martin Thiel (Chief Financial Officer und Co-CEO).

Die Zusammensetzung des Vorstands orientiert sich am Unternehmensinteresse und soll eine effektive und nachhaltige Leitung der TAG Gruppe sicherstellen. Im Falle einer Erstbestellung erfolgt diese längstens für drei Jahre. Die Altersbegrenzung für den Vorstand liegt bei 67 Jahren.

Der Aufsichtsrat stellt, nach Vorbereitung durch den Personalausschuss, in Abstimmung mit dem Vorstand eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand sicher. Die gesetzlichen sowie die selbstgesetzten Kriterien (u.a. Frauenanteil, Diversität, Sachkenntnis, Erfahrung) werden dabei berücksichtigt. Der Personalausschuss erstellt, bei Bedarf mit Hilfe externer Berater, ein Anforderungsprofil für die jeweils zu besetzende Position. Auf dieser Basis werden ggf. mit etwaigen Kandidaten*innen strukturierte Gespräche geführt. Der Personalausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zum weiteren Auswahlverfahren oder bereits zur Beschlussfassung.

II. Aufsichtsrat

1. Aufgaben und Ausschüsse

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Er beschließt auf Grund eines Vorschlags des Personalausschusses das Vergütungssystem sowie die jährliche Gesamtvergütung einschließlich der variablen Vergütungsbestandteile für die Vorstandsmitglieder. In der Geschäftsordnung sind die Grundsätze der Zusammenarbeit seiner Mitglieder geregelt. Die aktuelle Fassung ist auf der Webseite der Gesellschaft unter Geschäftsordnung des Aufsichtsrats abrufbar.

Der Vorstrand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die laufende Geschäftstätigkeit (u.a. Strategie, Planung, Risikolage, Compliance) sowie unverzüglich in besonderen Fällen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand stimmen sich zudem unabhängig von Sitzungen laufend ab.

Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus einen Prüfungs- und einen Personalausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss begleitet die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und dessen Prüfung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er befasst sich zudem insbesondere mit dem Risikomanagementsystem, dem internen Kontrollsystem und dem Compliance-Management-System. Der Personalausschuss fungiert zugleich als Nominierungsausschuss. Er bereitet die Entscheidungen zur Besetzung des Vorstands ebenso vor wie die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

2. Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat ist unter Berücksichtigung des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer mit sechs Mitgliedern besetzt. Die Mitarbeitenden werden daher von zwei Mitgliedern vertreten.

Die Besetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse stellt sich wie folgt dar:

  Aufsichtsrat Prüfungsausschuss Personalausschuss
Olaf Borkers Vorsitz Stellv. Vorsitz Vorsitz
Eckhard Schultz Stellv. Vorsitz Vorsitz Stellv. Vorsitz
Prof. Dr. Kristin Wellner Mitglied Mitglied -
Gabriela Gryger Mitglied - Mitglied
Björn Eifler* Mitglied - -
Beate Schulz* Mitglied - -

* Vertretung der Mitarbeitenden

Die Lebensläufe der Mitglieder sind auf der Internetseite der TAG unter Aufsichtsrat dargestellt.

3. Kompetenzprofil, Diversität, Nachfolgeplanung

Der Aufsichtsrat hat für das Gesamtgremium das nachfolgende Kompetenz-/Diversitätsprofil und konkrete Ziele festgelegt. Die Mitglieder haben unterschiedlich ausgeprägte Sachkenntnis in der Immobilienwirtschaft, in den Kapitalmärkten, in der Unternehmensfinanzierung, in der Rechnungslegung, der Abschlussprüfung und der Nachhaltigkeit. Das Kompetenzprofil ist zudem Grundlage der Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat. Aufsichtsratsmitglieder sollen nicht länger als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf Vollendung ihres 75. Lebensjahres folgt, amtieren. Die Amtszeit ist durch die Geschäftsordnung auf maximal 12 Jahre begrenzt.

Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats:

Qualifikationsmatrix
Olaf Borkers
Eckard Schultz
Prof. Dr. Kristin Wellner
Gabriela Gryger
Björn Eifler
Beate Schulz
Allgemeine Angaben            
Erstbestellung
2023
2023
2018
2024
2023
2023
Unabhängig i.S.d. DCGK (C.6ff)
-
-
Kein Overboarding (gem. DCGK Empfehlungen C.4/C.5)
Allgemeine Diversität            
Geschlecht
m
m
w
w
m
w
Geburtsjahr
1964
1964
1972
1976
1980
1962
Nationalität
DE
DE
DE
PL
DE
DE
Allgemeine Kompetenzfelder            
Immobilienwirtschaft
Kapitalmärkte / Unternehmensfinanzierung
-
-
Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeits- berichterstattung)
-
-
-
-
Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeits- berichterstattung)
-
-
-
-
Nachhaltigkeit

4. Selbstbeurteilung

Der Aufsichtsrat folgt der Empfehlung D.12 des DCGK zur, ggf. anlassbezogenen, Selbstbeurteilung der Wirksamkeit und Effizienz der Arbeit im Aufsichtsrat. Hierzu befragt entweder der Vorsitzende des Aufsichtsrats einzelne Mitglieder des Gremiums oder sie füllen einen Selbstevaluierungsbogen zur Bewertung der Arbeit aus. Dabei nehmen die Aufsichtsratsmitglieder insbesondere zu den Punkten Organisation des Aufsichtsrats, Informationsversorgung des Aufsichtsrats, Zusammenwirken, Auswahl und Besetzung des Aufsichtsrats sowie Unterrichtung von Anteilseignern und Dritten Stellung. Die Ergebnisse der Befragung werden dann in einer nachfolgenden Sitzung analysiert und ausgewertet. Externe Berater sind hierzu bislang nicht einbezogen worden. Der Aufsichtsrat hat im Oktober 2024 zuletzt eine Selbstbeurteilung in der beschriebenen Vorgehensweise durchgeführt. Die nächste Selbstbeurteilung erfolgt in 2026.

 

E. Frauenanteil und Diversitätskonzept (§ 289f Abs. 2 Ziff. 4 und 6 HGB)

In der gesamten TAG Gruppe wurde stets auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Geschlechter geachtet. Der Aufsichtsrat hat den bis zum 31. Januar 2028 zu erfüllenden Frauenanteil sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat auf jeweils mindestens 30% festgelegt. Die Frauenquote liegt derzeit im Vorstand als auch im Aufsichtsrat bei 50%. Den Anteil an Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands hat dieser auf mindestens 30% festgelegt. Der jeweilige Wert ist bis zum 31. Januar 2028 zu erreichen. Der Frauenanteil liegt per 31. Dezember 2025 für die erste Führungsebene bei 36,4% und in der zweiten bei 45,3%.

Ein gesondertes förmliches Diversitätskonzept im Sinne des § 289f Abs. 2 Ziff. 6 HGB für die Organe der Gesellschaft hat die TAG nicht aufgestellt. Die Gesellschaft hat interne Diversitätskriterien (u.a. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund) zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, im Vorstand sowie im Aufsichtsrat aufgestellt.

 

Hamburg, im März 2026
Der Vorstand

The Management Board